Wir sind für Sie da
Liebe Kundinnen und Kunden, mit dem Infektionsschutzgesetz vom 24.04.2021 gelten für Ihren Friseure Besuch folgende Auflage:
- Ein negatives Testergebnis, welches nicht älter als 24 Stunden seien darf, ist vorzuweisen (auch Kinder)
dieser Test muss von einer offiziellen Teststelle durchgeführt und bescheinigt sein z.B (Testzentrum, Arzt, Apotheke)
- Dieses Testergebnis muss bei Ihren Friseurbesuch Digital oder ausgedruckt vorgelegt werden
- Das gilt auch für bereits geimpfte Personen!
- Zusätzlich müssen alle Kunden eine FFP2- oder vergleichbare Maske tragen (z.B KN95). Hiervon ausgenommen sind Kinder unter 6 Jahren.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch.